Verwirrung von A+ bis H, neue Gesetze für Jedermann - seit 01. Mai 2014 -
Vermieter und Verkäufer von Immobilien sind seit dem 01. Mai 2014 gesetzlich dazu verpflichtet, die ab dann gültigen Regelungen zum neuen Energieausweis anzuwenden sowie die Pflichtangaben in kommerziellen Immobilienanzeigen bei der Vermietung sowie dem Verkauf anzuzeigen.
Wir von object plus / immobilien als Ihre Immobilienexperten vor Ort in Köln sehen es als unsere Pflicht an, Sie als Immobilienbesitzer über diese umfangreichen und für jedermann wichtigen Änderng zu informieren.
Immobilienverkauf/-vermietung
Nach der Energieeinsparverordnung (genannt EnEV 2014) stärkt unter anderem die Bedeutung des Energieausweises beim Verkauf und der Vermietung von Immobilien. Wer seine Immobilie ab dem Stichtag in kommerziellen Medien (Zeitung, Internet, etc.) bewirbt, hat ab dem 01. Mai 2014 die Pflicht in der Beschreibung seiner Immobilie Auskunft über deren energetische Einstufung sowie darüber hinaus weitere relevante Informationen Preis zu geben. Wer auf Angaben verzichtet, kann in die "Haftungsfalle" geraten. Bis zu 15.000 € Bußgeld drohen, wenn ein dazu Verpflichteter (der Eigentümer) die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen nicht veröffentlicht.
Energieausweis
Dem Energieausweis kommt aber auch an anderer Stelle nun mehr Bedeutung zu. Mit der EnEV 2014 ist zudem eine Präzisierung der bereits bestehenden Pflicht zur Vorlage des Energieausweises gegenüber potenziellen Käufern und Mietern erfolgt. Nach der alten Rechtslage war vorgeschrieben, dass Eigentümer von Immobilien den Energieausweis "zugänglich" machen müssen. Nun wurde präzisierend festgelegt, dass dies zum Zeitpunkt der Besichtigung des Kauf- beziehungsweise Mietobjekts erfolgen muss. Bei Fehlverhalten droht nach der neuen Gesetzesvorschrift grundsätzlich auch hier ein Bußgeld.
Beratung
Für alle Immobilienbesitzer ändert nach Inkraft treten der EnEV 2014 (jetzt gültige EnEV 2016) eine ganze Menge. Kommen Sie daher zum Profi und lassen Sie sich individuell und persönlich beraten. Hier erhalten Sie alle nötigen Informationen, damit Sie unnötige Kosten, wie etwa Bußgelder, vermeiden können. Auch die neuen Energieausweise können wir Ihnen direkt über unser Büro vermitteln.
Bei Erteilung eines Verkaufsmandates ist die Erstellung eines Energieausweises in unserem Leistungsumfang enthalten!
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