Leistungen von object plus / immobilien werden ausschliesslich nach folgenden Bedingungen durchgeführt, die bei Auftragserteilung Vertragsinhalt werden. Eventuell abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
I. Vertragsinhalt
Für die von object plus / immobilien erbrachten Leistungen bei Vermittlung eines Geschäftes oder dem Nachweis
der Gelegenheit eines Vertragsschlusses werden – vorbehaltlich einer für den Einzelfall abweichenden Sondervereinbarung – Provisionssätze nach folgender Massgabe fällig:
Die von object plus / immobilien unterbreiteten Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Bei sämtlichen Angeboten bleiben Irrtum und Zwischenverwertung vorbehalten.
Die Haftung von object plus / immobilien - auch für Folgeschäden- ist ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von object plus / immobilien oder deren Erfüllungsgehilfen beruht. Das gleiche gilt für jegliche Ersatzansprüche vertraglicher oder gesetzlicher Art, wie z.B. wegen von object plus / immobilien zu vertretender Unmöglichkeit, Verzuges, Positiver Forderungsverletzung, unerlaubter Handlung. Die Haftung von object plus / immobilien ist auf Schäden begrenzt, die als mögliche Folge der zum Ersatz verpflichtenden Handlung vorhersehbar waren.
Die von object plus / immobilien unterbreiteten Angebote sind allein für den Kunden bestimmt und vertraulich zu behandeln, die Angebote dürfen ohne Schriftliche Einwilligung von object plus / immobilien nicht weitergegeben werden.
Wird ein von object plus / immobilien übermitteltes Angebot ohne die notwendige schriftliche Einwilligung weitergegeben, sind vom Kunden im Falle des Vertragsabschlusses die unter Ziffer I. 1. Genannten gebühren zu zahlen.
Sind die von object plus / immobilien mitgeteilten Gelegenheiten zum Vertragsschluss dem Kunden bereits bekannt, ist object plus / immobilien umgehend schriftlich innerhalb von 5 Tagen in Kenntnis zu setzen. Spätere Widersprüche braucht object plus / immobilien nicht gegen sich gelten zu lassen.
Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird( z.B. durch Aufhebung, Auflösung oder Rücktritt), infolge Verschuldens einer der beiden Vertragspartner durch Aufhebung hinfällig wird oder sich aus einem anderen Grund als rechtsungültig erweist, den einer der Vertragspartner zu vertreten hat.
II. Preise
Alle Preise verstehen sich netto. Die Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe gesondert ausgewiesen und geht zu Lasten des Auftraggebers.
Beanstandungen der Rechnungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich und mit Begründung versehen object plus / immobilien mitzuteilen.
Zahlungen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss bzw. Übersendung der Rechnung zu leisten. Skonto oder sonstige Nachlässe werden nicht gewährt.
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein rechtskräftiger Titel vor oder die Gegenforderung ist unbestritten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn es auf Ansprüche aus diesem Vertrag beruht.
Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann object plus / immobilien Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnen. Die Verzugszinsen sind
höher oder niedriger anzusetzen, wenn object plus / immobilien eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist.
III. Verschwiegenheit und
Datenschutz
object plus / immobilien und deren Mitarbeiter sind verpflichtet, erkennbar oder ausdrücklich als vertraulich bezeichnete Informationen
und Unterlagen Dritten nicht zugänglich zu machen.
object plus / immobilien weist darauf hin, daß Personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für eigene Zwecke gespeichert oder verarbeitet werden, soweit dies im Rahmen der
Durchführung des Auftrages zweckmäßig ist. Das Einverständnis des Auftraggebers gilt als erklärt, sofern dieser bei Auftragsvergabe nicht ausdrücklich widerspricht. Weitere Informationen finden
Sie in unserer Datenschutzerklärung.
IV.
Sonstiges
Für das gesamte Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht.
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen von object plus / immobilien sowie für Zahlungen des Auftraggebers ist der Geschäftssitz von object plus / immobilien .
Der Geschäftssitz von object plus / immobilien ist Gerichtsstand, wenn der Kunde im Handelsregister eingetragen ist, im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder er nach Vertragsschluss einen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Gerichtsbarkeit verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Vertragsänderungen und - Ergänzungen - einschliesslich einer Änderung dieser Schriftformklausel - bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Auftragsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und Bestimmungsteile nicht. Der Kunde und object plus / immobilien sind in einem solchen Fall verpflichtet, die nichtige oder unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende zulässige Bestimmung zu ersetzen.